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Abfall: Gartenabfälle entsorgen

Leistungsbeschreibung

Die Entsorgung von Gartenabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Regelungen hierzu sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle), vorhandene Hol- und Bringesysteme für Gartenabfälle.
Soweit von Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers noch keine Biotonne angeboten wird, bestehen alternative Entsorgungsangebote im Bringesystem (wie die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfall bei Recyclinghöfen oder Containerdiensten) sowie teilweise die Nutzung einer Biotonne von privaten Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung).
Neben der Entsorgung von Gartenabfällen durch die Biotonne ist in den meisten Satzungen die Eigenkompostierung als Option zur Eigenverwertung der Gartenabfälle genannt. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück kann der Bürger von der Anschlusspflicht an die Biotonne befreit werden.
Die getrennte Sammlung und spätere Verwertung von Gartenabfällen hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung der Gartenabfälle und ermöglicht die Nutzung der in ihnen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe.

Verfahrensablauf

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Voraussetzungen

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Bearbeitungsdauer

individuell

Rechtsgrundlage

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

Anträge / Formulare

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Was sollte ich noch wissen?

Auskünfte, ob Gartenabfälle ausnahmsweise nicht über die Biotonne entsorgt werden dürfen oder wo sich die nächste Annahmestelle für solche Abfälle befindet, können Sie auf den jeweiligen Internetseiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Gemeinde, Stadt, Landkreis oder Abfallzweckverband) erfahren. Die Abfallberater des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers erteilen hierüber auch telefonisch Auskunft.

Bei Grundstücken im Außenbereich kann es sein, dass für die Gartenabfälle keine Überlassungspflicht besteht. In diesem Fall sind die Gartenabfälle von Ihnen zu verwerten. Der Abfallberater erteilt Ihnen auch hier Auskunft, ob eine Überlassungspflicht besteht bzw. welche Verwertungsmöglichkeiten für Ihre Gartenabfälle bestehen.

Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Gartenabfälle ausnahmsweise auch verbrannt werden. Auskünfte, ob, wann und wie die Verbrennung in Ihrem Ort erlaubt ist bzw. was beim Verbrennen von Gartenabfällen zu beachten ist, erteilt die Verwaltung Ihrer Stadt bzw. Ihrer Gemeinde.

Für die Beseitigung pflanzlicher Abfälle, die von Pflanzenkrankheiten oder Ungeziefer befallen sind, gelten gesonderte Regelungen.

Ein Service des Landes Hessen

Stadt Langen (Hessen) - Umwelt und Mobilität

Öffnungszeiten

Nach Terminvereinbarung

 

Adressen
Anschrift
Postanschrift Stadt Langen (Hessen) - Umwelt und Mobilität
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
Telefon:
06103 203 0
Fax:
06103 26302
Web:
https://www.langen.de
Mitarbeitende

Umweltberatung

Stadt Langen (Hessen) - Umwelt- und Klimaschutz
Fax:
+49 6103 203-714
Fax:
+49 6103 203-714
Telefon:
+49 6103 203-391
Telefon:
+49 6103 203-392
Raum:
333
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
662 Rathaus
Bus:
OF-73 Zimmerstraße
Parkplätze
Parkplätze vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Art
Behindertenparkplatz
Gebührenpflichtig
nein
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
Zuständigkeiten
  • Abfall: Altpapier
  • Abfall: Bioabfall entsorgen
  • Abfall: Elektroschrott entsorgen
  • Abfall: Entsorgung gefährlicher Abfälle (Sonderabfall)
  • Abfall: Gartenabfälle entsorgen
  • Abfall: Hausmüll entsorgen
  • Abfall: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
  • Abfall: Sperrmüll
  • Abfall: Wertstoffe entsorgen
  • Abfall: Wilder Müll
  • Abfallberatung
  • Abfallkalender
  • Bekämpfung der Herkulesstaude (Riesenbärenklau)
  • Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
  • Hochwasser / Hochwasserschutz
  • Naturschutz
  • Rückgabe von Altbatterien
  • Straßenreinigung
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