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Landschaftsplanung

Leistungsbeschreibung

Die Landschaftsplanung in Hessen stellt einen Beitrag zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren dar und sorgt dafür, dass die Erfordernisse des Naturschutzes kalkulierbar werden. Die überörtlichen Ziele und Erfordernisse des Naturschutzes werden auf Landesebene in einem Landschaftsprogramm dargestellt. Die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden auf der Grundlage des Landschaftsprogramms in Landschaftsplänen als Bestandteile der Flächennutzungspläne im Benehmen mit den Naturschutzbehörden dargestellt.

Aktuelle Landschaftspläne liefern Maßstäbe für eine nachhaltige Nutzung von Naturräumen, an denen andere Fachplanungen sich ausrichten können. Insbesondere mit der umfassenden Bestandserhebung und -bewertung sowie der Zielformulierung sind aktuelle Landschaftspläne eine wichtige Grundlage für eine Umweltverträglichkeitsprüfung und die Folgenabschätzung von Eingriffen in Natur und Landschaft. In den Landschaftsplänen wird der Biotopverbund insbesondere auch in Form der Vernetzung der Natura-2000-Gebietskulisse dargestellt. Sowohl die Bewertung als auch die Festlegung der notwendigen Kompensationsmaßnahmen werden durch die Darstellung in Landschaftsplänen nachvollziehbar, das Verfahren wird vereinfacht und dadurch beschleunigt.

Entscheidungen über die künftige Inanspruchnahme des Naturhaushalts sowie über die Maßnahmen des Naturschutzes müssen nachvollziehbar sein. Ökologische Zusammenhänge, aber auch die Folgen für eine nachhaltige Nutzung müssen deshalb verständlich dargestellt werden. Benötigt werden Informationen über Funktion und Werte von Flächen und Räumen sowie die Bedeutung dieser Flächen für den Naturschutz.

Diese gutachterlichen Darstellungen werden nach einer entsprechenden Umweltprüfung in die Querschnittsplanung (Landschaftsprogramm in den Landesentwicklungsplan, Landschaftsplan in den Flächennutzungsplan) übernommen.

Was sollte ich noch wissen?

Die oberste Naturschutzbehörde erarbeitet das Landschaftsprogramm. Die Gemeinden erstellen im Benehmen insbesondere mit der unteren Naturschutzbehörde den Landschaftsplan. Bei höherrangigen Schutzgebieten ist auch die obere Naturschutzbehörde zu beteiligen. Die ersten Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind die Träger der Flächennutzungsplanung. Dies sind in aller Regel die Gemeinden (Ausnahmen: In der Rhein-Main-Region wird ein gemeinsamer Flächennutzungsplan vom "Planungsverband Ballungsraum Frankfurt / Rhein-Main" aufgestellt, im Raum Kassel vom "Zweckverband Raum Kassel".

Ein Service des Landes Hessen

Stadt Langen (Hessen) - Bauleitplanung

Öffnungszeiten

Nach Terminvereinbarung

 

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Postanschrift Stadt Langen (Hessen) - Bauleitplanung
Südliche Ringstraße 80
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Raum:
324
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
662 Rathaus
Bus:
OF-73 Zimmerstraße
Parkplätze
Parkplätze vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Art
Behindertenparkplatz
Gebührenpflichtig
nein
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
Zuständigkeiten
  • Bauleitplanung
  • Bebauungsplan
  • Flächennutzungsplan
  • Kostenerstattungsbeitrag für Ausgleichsmaßnahmen zahlen
  • Landschaftsplanung
  • Veränderungssperren nach dem Baugesetzbuch
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