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Nutzungsänderung von Gebäuden
Leistungsbeschreibung
Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Benutzungsart einer baulichen Anlage. Die Änderung der Nutzung - auch ohne bauliche Änderungen - ist baugenehmigungspflichtig, wenn das öffentliche Baurecht an die bauliche Anlage in der neuen Nutzung andere oder weitergehende Anforderungen stellt. Das ist in der Regel der Fall. Das Verfahren entspricht dem der Genehmigung von Neubauten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsformular auf amtlichem Vordruck mit allen notwendigen Unterschriften
- Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen Vorhaben)
- Liegenschaftsplan (ggf. Auszug aus dem Liegenschaftskataster)
- Bauzeichnungen mit Eintragung der bisherigen und künftigen Nutzung
- Bauzahlenberechnung wie Wohn- oder Nutzflächenberechnung
- Stellplatznachweis für den Mehrbedarf
- Baubeschreibung und Herstellungskosten (soweit bauliche Änderungen anfallen)
Was sollte ich noch wissen?
Für genehmigungspflichtige Nutzungsänderungen ist der Bauantrag schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Diese beteiligt die Gemeinde.
Ein Service des Landes Hessen
Stadt Langen (Hessen) - Bauberatung
Öffnungszeiten
Dienstags von 8 - 12 Uhr und von 13:30 - 16 Uhr
Adressen
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
- Telefon:
- 06103 203 0
- Fax:
- 06103 26302
- Web:
- https://www.langen.de
Mitarbeitende
Bauberatung
- Telefon:
- +49 6103 203-621
- Telefon:
- +49 6103 203-622
- Fax:
- +49 6103 203-714
- Raum:
- 336, 337
Öffentlicher Nahverkehr
Parkplätze
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Bauberatung
- Baugenehmigung: Genehmigungsfreie Baumaßnahmen
- Bauvorhaben in Sanierungsgebieten: Genehmigung beantragen
- Liegenschaftskarte - Auszug
- Nachbarschaftsangelegenheiten (Baurecht)
- Nutzungsänderung von Gebäuden