Onlinedienste

Leider sind für die aktuelle Auswahl keine Onlinedienste verfügbar.

Wahlrechtsbescheinigung (Unterstützung eines Wahlvorschlags)

Leistungsbeschreibung

Um an einer Wahl teilzunehmen, bedarf es eines gewissen Rückhalts in der Bevölkerung. Daher sehen alle Wahlgesetze vor, dass für Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern, die nicht mit einer Mindestzahl von Abgeordneten im Parlament oder der zu wählenden Körperschaft vertreten sind, eine bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern vorgelegt werden müssen, um für die Wahl zugelassen werden zu können

Benötigt werden für

  • Europawahlen
    2.000 für eine Landesliste und 4.000 für eine Bundesliste
  • Bundestagswahlen
    200 für einen Kreiswahlvorschlag und 2.000 für eine Landesliste
  • Landtagswahlen
    50 für einen Kreiswahlvorschlag und 1.000 für eine Landesliste
  • Direktwahlen
    zweimal so viele Unterschriften wie Sitze in der Gemeindevertretung bzw. im Kreistag vorhanden sind 

Die Unterstützungsunterschriften sind persönlich und handschriftlich auf amtlichen Formblättern zu leisten, die von den zuständigen Wahlleitungen auf Anforderung an die Wahlvorschlagsträger ausgegeben werden. Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen.

Für jeden Unterstützer muss sein Wahlrecht von der für seine Hauptwohnung zuständigen Gemeinde bestätigt werden. Die Wahlrechtsbescheinigung erfolgt in der Regel auf demselben Formular, auf dem auch die Unterstützungsunterschrift geleistet worden ist; sie ist kostenfrei.

An wen muss ich mich wenden?

Abhängig von der anstehenden Wahl an den Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter, achten Sie auf die entsprechenden amtlichen Bekanntmachungen, in denen zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert wird.

Ein Service des Landes Hessen

Wahlamt

Öffnungszeiten

Nach Terminvereinbarung

 

Adressen
Anschrift
Postanschrift Wahlamt
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
Telefon:
06103 203 772
Fax:
06103 203 49772
Web:
www.langen.de
Mitarbeitende

Wahlamt

Fax:
+49 6103 203-49772
Telefon:
+49 6103 203-772
Raum:
Bürgerbüro
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
662 Rathaus
Bus:
OF-73 Zimmerstraße
Parkplätze
Parkplätze vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Art
Behindertenparkplatz
Gebührenpflichtig
nein
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
Zuständigkeiten
  • Ausschluss von Europawahl
  • Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen
  • Europawahl Durchführung
  • Europawahl Feststellung des Wahlergebnisses
  • Wählbare Personen zur Europawahl
  • Wählbarkeitsbescheinigung
  • Wahlbenachrichtigung
  • Wahlen
  • Wählerverzeichnis zur Europawahl Berichtigung
  • Wählerverzeichnis zur Europawahl Einsicht gewähren
  • Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung als Rückkehrer
  • Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung von im Ausland lebenden Deutschen
  • Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung von in Deutschland lebenden Deutschen
  • Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung von in Deutschland lebenden Unionsbürgern
  • Wahlhelfer
  • Wahlrechtsbescheinigung (Unterstützung eines Wahlvorschlags)
  • Wahlschein beantragen
Zurück zum Anfang der Seite springen