Allgemeines zur Bebauungsplanung
Der Bebauungsplan regelt die möglichen Nutzungen von allen Grundstücken, die sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans befinden. Die Regelungen eines Bebauungsplans sind für die Zulässigkeit von Bauvorhaben für jedermann rechtsverbindlich. Damit bestimmen die verbindlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Inhalt und Schranken des Grundeigentums. Die Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Zuständig für den Regionalen Flächennutzungsplan/Regionalplan Südhessen ist der Regionalverband FrankfurtRheinMain.
Ein Bebauungsplan wird für einen räumlich klar begrenzten Bereich im Stadtgebiet aufgestellt, sobald und soweit es die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich macht. Dabei kann es sich um ein Gebiet handeln, für das ein Bebauungsplan erstmalig aufgestellt wird, oder um ein Gebiet, für das es bereits einen Bebauungsplan gibt. Im letzteren Fall wir der bisher geltende Bebauungsplan geändert oder ergänzt.
Der Bebauungsplan wird als gemeindliche Satzung von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Langen beschlossen. Über zeichnerische und textliche Festsetzungen werden Art und Maß der baulichen Nutzung bestimmt. Der Bebauungsplan kann aber auch regeln, dass beispielsweise eine Grünfläche, ein Spielplatz, eine Straße oder ähnliches vorgesehen ist. Die rechtlichen Festsetzungsmöglichkeiten eines Bebauungsplans sind in § 9 des Baugesetzbuchs (BauGB) aufgeführt. In der Regel besteht der Bebauungsplan aus einer Planzeichnung, die durch textliche Festsetzungen ergänzt wird. Zu jedem Bebauungsplan gehört außerdem eine Begründung, in dem der Bebauungsplan erläutert wird. In der Regel bildet ein Umweltbericht einen gesonderten Teil der Begründung. Die Begründung zum Bebauungsplan stellt damit eine wichtige Informationsquelle dar.