Weiterer Schritt Richtung PEI-Neubau

Magistrat legt Bebauungsplanentwurf für Kronenhof-Nord vor

Die Pläne des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) zur Errichtung eines Neubaus auf dem Areal des früheren Kronenhofs kommen weiter voran. Nachdem im vergangenen Oktober das Preisgericht die drei Gewinner im Architekturwettbewerb für das Vorhaben ausgezeichnet hat, geht nun auch die Stadt Langen im Bebauungsplanverfahren den nächsten Schritt. Der Magistrat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 52.II „Gewerbegebiet Kronenhof – Teilgebiet Nord“ zu beschließen und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorzunehmen.

Nach der Aufgabe des Reitbetriebs auf dem Kronenhof hatte die Stadt 2019 die Aufstellung eines Bebauungsplans in zwei Teilen beschlossen. Für den südlichen Teil konnte dieser als vorhabenbezogener Plan zügig erarbeitet werden; dort hat sich die Firma AAM angesiedelt. Für den Nordteil ist das Verfahren komplexer. Auch wenn sich das Paul-Ehrlich-Institut als alleiniger Nutzer dort ansiedeln will, stellt der Magistrat einen Bebauungsplan für ein Gewerbegebiet auf. Damit könnten sich – rein rechtlich gesehen – vielfältige gewerbliche Nutzungen ansiedeln, welche damit im Aufstellungsverfahren zu berücksichtigen sind.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für den Bebauungsplan Nr. 52.II wurden insgesamt 35 Stellungnahmen eingereicht. Davon enthielten 14 planungsrelevante Hinweise und Anregungen. Aus diesen (sowie den mittlerweile vorliegenden Gutachten) ergaben sich jedoch keine grundlegenden Änderungen im Planentwurf. Allerdings wurde den Anregungen der direkt betroffenen Nachbarn Rechnung getragen, indem die geplante unterirdische „Medienübergabezentrale“ einen Mindestabstand zur Nachbargrenze einhalten muss. Durch die Festsetzung einer privaten Grünfläche, der nicht überbaubaren Grundstücksfläche und einer Höhenstaffelung wird ein verträglicher Übergang zur Wohnbebauung sichergestellt.

Die notwendigen technischen Zwänge und die Raumbedarfe des PEI in einen Neubau können nach Ansicht des Magistrats städtebaulich vertretbar umgesetzt werden. Der Bebauungsplan setzt dabei nur den Rahmen, die konkrete Form des Institutsneubaus wird darin nicht festgelegt. Alle Preisträger-Entwürfe „passen“ in den aktuellen B-Plan-Entwurf, denn noch ist unklar, welcher letztlich umgesetzt wird. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) verhandelt derzeit noch mit den Planungsbüros. Erst nach einer Entscheidung wird mit der konkreten Hochbauplanung begonnen.

Beraten wird der nächste Verfahrensschritt für den Bebauungsplan im Ausschuss für Umwelt, Bau und Verkehr am Mittwoch, 24. April. Stimmt die Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, 16. Mai, zu, ist die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für Juni geplant.

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